Röntgenaufnahmen gelten nicht als Sondermüll, da sie keine relevanten Gefahrstoffe enthalten. Sie werden nach dem Abfallschlüssel 090107 als „Abfälle aus der fotografischen Industrie“ eingestuft und müssen gemäß dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft entsorgt werden. Da Röntgenbilder Silber und andere wertvolle Rohstoffe enthalten, sollten sie in spezialisierten Anlagen recycelt werden. Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten von entscheidender Bedeutung. Daher sollte die Entsorgung nur durch gemäß KrWG und DSGVO zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Patienten können ihre Röntgenfilme beim Wertstoffhof oder in der Klinik bzw. Arztpraxis entsorgen.
26. August 2024